Die bisherige Zulassung des Totalherbizids und Umweltgiftes Glyohosat hatte Gültigkeit bis zum 15. Dezember 2023. Am 28. November 2023 verabschiedete die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um weitere 10 Jahre. Laut EU-Gesetzgebung ist die Kommission dazu verpflichtet, eine Durchführungsverordnung zu erlassen, wenn im Ständigen Ausschuss (für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel – „SCOPAFF“) und im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit dafür oder dagegen erreicht wird, wie im Fall von Glyphosat. Die Verordnung wurde folglich am 29. November 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die Gültigkeit ist ab dem 16. Dezember gegeben.

Ich habe dazu einen Artikel im Grünen Land, der Zeitung der Grünen Bäuerinnen und Bauern, Ausgabe GL 81 verfasst.
PDF-Datei: Anfechtung der Glyphosat-Verlängerung – GL 81